Ja. Eine Teilnahme als Nebenkläger macht Sinn, da man dann erfährt, was mit dem Täter geschieht, man kann Einfluss nehmen auf das Verfahren und gegebenenfalls Ansprüche bereits im Verfahren anmelden. Selbst, wenn man nicht selbst zu Gericht will, ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt durchaus sinnvoll.