Wurden Sie beim Anschlag in Magdeburg verletzt und suchen rechtliche Hilfe für Ihren Schmerzensgeldanspruch?

Schmerzensgeldanspruch

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Opfer des Anschlags in Magdeburg oder deren Angehörige haben das Recht auf Schmerzensgeld. Diese Entschädigung dient dazu, erlittene körperliche und seelische Schäden finanziell auszugleichen. Doch wer hat Anspruch, wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen und welche rechtlichen Schritte sind erforderlich? In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen.

Was ist ein Schmerzensgeldanspruch?

Das Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für Opfer, die durch eine Straftat physische oder psychische Schäden erlitten haben. Es wird entweder zivilrechtlich gegen den Täter oder über staatliche Entschädigungsfonds geltend gemacht.

Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem Anschlag in Magdeburg?

Ein Schmerzensgeldanspruch kann in verschiedenen Fällen bestehen, unter anderem für:

  • Direkt betroffene Opfer: Personen, die verletzt wurden oder psychische Schäden erlitten haben.
  • Hinterbliebene: Angehörige von getöteten Opfern können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Ansprüche geltend machen.
  • Traumatisierte Zeugen: Auch Personen, die den Anschlag miterlebt haben, können in schweren Fällen Anspruch auf Entschädigung haben.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Schwere der körperlichen oder psychischen Verletzungen
  • Langfristige gesundheitliche Folgen
  • Behandlungsdauer und notwendige Therapien
  • Beeinträchtigung der Lebensqualität

Urteile aus vergleichbaren Fällen zeigen, dass Entschädigungssummen von wenigen tausend bis hin zu sechsstelligen Beträgen möglich sind.

Welche rechtlichen Schritte sind notwendig?

Um den Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen, sollten Betroffene folgende Schritte beachten:

1. Anzeige bei der Polizei

Eine polizeiliche Anzeige ist Voraussetzung, um den Anspruch zu begründen und Beweise zu sichern.

2. Antrag auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Der Staat bietet finanzielle Unterstützung für Opfer von Gewalttaten. Anträge können bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

3. Zivilrechtliche Klage gegen den Täter

Falls der Täter bekannt ist, kann eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld eingereicht werden.

4. Unterstützung durch einen Nebenklagevertreter

Opfer haben das Recht auf eine Nebenklage, die von einem Anwalt begleitet wird.

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